Schulter – Patienten profitieren ab November 24 von der neuen Regel
Die Blankoverordnung, basierend auf § 125a SGB V, wird ab dem 1. November 2024 eine neue Säule der physiotherapeutischen Regelversorgung.
Ärztinnen und Ärzte stellen weiterhin die Diagnose und entscheiden über die Notwendigkeit einer Behandlung, legen jedoch bei bestimmten Diagnosegruppen nicht mehr fest, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Diese Entscheidungen treffen stattdessen die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
Was kann per Blankoverordnung verordnet werden?
Mit der Einführung der Blankoverordnung erhalten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bei 114 spezifischen Diagnosen, welche die physiotherapeutische Versorgung der Schulter betreffen, erweiterte Befugnisse in der Therapiegestaltung.
Sie können eigenständig das passende Heilmittel ( KG, Manuelle Therapie, Massagen, Wärme, Eis…)aus der Diagnosegruppe EX auswählen, die Behandlungsfrequenz und -dauer festlegen und die Anzahl der erforderlichen Behandlungseinheiten bestimmen. Zudem können sie verschiedene Heilmittelkombinationen anwenden, um eine individuell angepasste Therapie zu gewährleisten.