Wichtige Info!

Es gilt die 3G – Regel:

Medizinisch, therapeutische Dienstleistungen können nur mit negativem Testnachweis, Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung  ausgeführt werden.

Bitte tragen Sie eine Medizinische oder FFP2 Maske.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund.

Ihr Praxisteam

Rezepte – Fristenregelung

 

Bis auf weiteres haben die gesetzlichen Krankenkassen die Fristen bei Rezepten gelockert.

Rezepte der gesetzlichen Kassen dürfen bis zu 28 Tage nach der Ausstellung begonnen werden.

Begonnene Behandlungen können bis zum 30.06.20 wegen Covid 19 unterbrochen werden.

Auch Video-Therapie kann über Ihr laufendes Rezept abgerechnet werden:

Skoliosen, Haltungsschwächen, HWS- BWS-LWS-Syndrome, Säuglingsbehandlung  (Entwicklungsbegleitung), Schmerzsymptome, Atemtherapie…

Bitte kontaktieren Sie uns. Bleiben Sie gesund.

Skoliosebehandlung

Eine Skoliose ist eine Seitabweichung der Wirbelsäule von der Längsachse mit Rotation der Wirbel und Torsion der Wirbelkörper – begleitet von strukturellen Verformungen der Wirbelkörper. Dies kann nicht nur durch Einsatz der Muskulatur aufgerichtet werden.  Durch die Katharina Schroth -Therapie wird die Skoliose / WS durch spezielle dreidimensionale Übungen korrigiert. Regelmäßiges Training in die Aufrichtung, verbunden mit der Dreh -Winkel -Atmung, unterstützt diese  spezielle Behandlung.

Katrin Rehborn hat an der Fortbildung “ Schroth-Therapeut “ in Bad Sobernheim erfolgreich teilgenommen.Wir gratulieren ihr zur bestandenen Prüfung.