Rezepte – Fristenregelung

 

Bis auf weiteres haben die gesetzlichen Krankenkassen die Fristen bei Rezepten gelockert.

Rezepte der gesetzlichen Kassen dürfen bis zu 28 Tage nach der Ausstellung begonnen werden.

Begonnene Behandlungen können bis zum 30.06.20 wegen Covid 19 unterbrochen werden.

Auch Video-Therapie kann über Ihr laufendes Rezept abgerechnet werden:

Skoliosen, Haltungsschwächen, HWS- BWS-LWS-Syndrome, Säuglingsbehandlung  (Entwicklungsbegleitung), Schmerzsymptome, Atemtherapie…

Bitte kontaktieren Sie uns. Bleiben Sie gesund.